eleFant - AStA TU Darmstadt

Hilfe

eleFant befindet sich aktuell im produktiven Testbetrieb. Auch diese Hilfeseite wird sukzessive erweitert. Bei Fragen zum System wende dich bitte an service@asta.tu-darmstadt.de.

  • Rechtsgrundlagen
    § 18a Finanzordnung der Studierendenschaft:
    Finanzordnung (PDF)

  • Antragstellung
    Hier kannst du einen neuen Finanzantrag stellen.

    Für die Antragstellung benötigst du folgende Angaben:
    • Den Namen deiner Gruppe sowie einer Ansprechperson
    • Eine erreichbare E-Mail-Adresse (zur Bestätigung)
    • Den gewünschten Förderbetrag
    • Eine aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens und warum der AStA die Förderung unterstützen sollte
    • Bei größeren Vorhaben: Eine Budgetübersicht im PDF-Format

    Die PDF-Anhänge werden nicht direkt bei Antragstellung hochgeladen, sondern nachträglich in einem zweiten Schritt. Nach dem Absenden des Antrags erhältst du eine E-Mail zur Bestätigung. Erst nach dieser Bestätigung kannst du PDF-Dateien hochladen – solange der Antrag noch nicht bearbeitet wurde.
    Du wirst per E-Mail über alle Änderungen im Bearbeitungsstatus informiert. Über den Link in der Bestätigungs-Mail und das von dir gewählte Passwort kannst du jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.
    Nach Genehmigung deines Antrags kannst du die Abrechnungsunterlagen einreichen (siehe Abschnitt „Abrechnung“).

  • Abrechnung
    Sobald dein Antrag genehmigt wurde, kannst du mit der Abrechnung beginnen. Du kannst PDF-Dateien so lange hochladen, bis du die Abrechnung als abgeschlossen bestätigst oder die Abrechnungsfrist abläuft.

  • Antragsfristen
    Gemäß § 18a der Finanzordnung gilt:
    Anträge müssen spätestens 3 Monate (90 Tage) nach dem letzten geplanten Ausgabedatum abgerechnet werden (Ausschlussfrist).
    Ein Monat entspricht dabei 30 Tagen (§ 31 VwVfG i.V.m. § 191 BGB).
    Es sind keine Ausnahmen möglich!

  • Öffentlichkeit der Antragsdaten
    Anträge unterliegen der öffentlichen Rechenschaftspflicht und sind teilweise öffentlich einsehbar. Falls ein Antrag vom Studierendenparlament (StuPa) beschlossen wird, erfolgt eine Veröffentlichung im Rahmen der Einladungen und Protokolle.

  • Anträge an das Studierendenparlament (StuPa)
    Anträge können auch direkt an das StuPa gestellt werden. Alternativ kann der AStA deinen Antrag dorthin verweisen.