Hilfe
eleFant befindet sich aktuell im produktiven Testbetrieb. Auch diese Hilfeseite wird sukzessive erweitert. Bei Fragen zum System wende dich bitte an service@asta.tu-darmstadt.de.
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Rechtsgrundlagen
§ 18a Finanzordnung der Studierendenschaft:
Finanzordnung (PDF) -
Antragstellung
Hier kannst du einen neuen Finanzantrag stellen.
Für die Antragstellung benötigst du folgende Angaben:- Den Namen deiner Gruppe sowie einer Ansprechperson
- Eine erreichbare E-Mail-Adresse (zur Bestätigung)
- Den gewünschten Förderbetrag
- Eine aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens und warum der AStA die Förderung unterstützen sollte
- Bei größeren Vorhaben: Eine Budgetübersicht im PDF-Format
Die PDF-Anhänge werden nicht direkt bei Antragstellung hochgeladen, sondern nachträglich in einem zweiten Schritt. Nach dem Absenden des Antrags erhältst du eine E-Mail zur Bestätigung. Erst nach dieser Bestätigung kannst du PDF-Dateien hochladen – solange der Antrag noch nicht bearbeitet wurde.
Du wirst per E-Mail über alle Änderungen im Bearbeitungsstatus informiert. Über den Link in der Bestätigungs-Mail und das von dir gewählte Passwort kannst du jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.
Nach Genehmigung deines Antrags kannst du die Abrechnungsunterlagen einreichen (siehe Abschnitt „Abrechnung“). -
Abrechnung
Sobald dein Antrag genehmigt wurde, kannst du mit der Abrechnung beginnen. Du kannst PDF-Dateien so lange hochladen, bis du die Abrechnung als abgeschlossen bestätigst oder die Abrechnungsfrist abläuft. -
Antragsfristen
Gemäß § 18a der Finanzordnung gilt:
Anträge müssen spätestens 3 Monate (90 Tage) nach dem letzten geplanten Ausgabedatum abgerechnet werden (Ausschlussfrist).
Ein Monat entspricht dabei 30 Tagen (§ 31 VwVfG i.V.m. § 191 BGB).
Es sind keine Ausnahmen möglich! -
Öffentlichkeit der Antragsdaten
Anträge unterliegen der öffentlichen Rechenschaftspflicht und sind teilweise öffentlich einsehbar. Falls ein Antrag vom Studierendenparlament (StuPa) beschlossen wird, erfolgt eine Veröffentlichung im Rahmen der Einladungen und Protokolle. -
Anträge an das Studierendenparlament (StuPa)
Anträge können auch direkt an das StuPa gestellt werden. Alternativ kann der AStA deinen Antrag dorthin verweisen.